Tarif Pflegetagegeld 01 blau

Kurz-Info

DIE PFLEGE-TAGEGELD-VERSICHERUNG

Das Pflegetagegeld gehört zur Krankenversicherung und unterliegt anderen Bedingungen wie einer Pflegerenten- oder Unfall-Pflegerentenversicherung. Sie zahlt im Pflegefall aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls. Es gibt oft sehr unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen, sowie Unterschiede in ambulanten und stationären Leistung. In der Regel muss lebenslang die Prämie gezahlt werden, auch wenn kein Pflegefall vorliegt. Eine Beitragsfreiheit im Leistungsfall ab Pflegegrad 2 bieten nur wenige Tarife an. Es sollte unbedingt bei der Auswahl eines Tarifes auf eine persönliche Beratung gesetzt werden, da viele Online-Vergleichsprogramme und Ratings (auch bekannte Testberichte) keine ausreichende Bedingungsbewertung vorsehen.

Entmündigt:

Wenn Betreuung zum Albtraum wird

ARD - Das Erste, am 04.06.2012

Frau M. kann es nicht fassen. Die wohlhabende Bonner Beamtenwitwe hält den Beschluss des Betreuungsgerichts in den Händen. Ihre jüngste Tochter hat sie entmündigen lassen - gegen ihren und den Willen ihrer anderen Töchter. Von nun an entscheidet ein vom Gericht bestellter Betreuer über ihr Vermögen. Seit gut 20 Jahren spricht man zwar nicht mehr von Entmündigung, sondern von Betreuung, aber das Ergebnis ist oft das gleiche. Die per Gericht verordnete Betreuung reicht von leichten rechtlichen Einschränkungen bis hin zur faktischen Entmündigung. Und wer sich einmal im Netz des Betreuungssystems verfangen hat, kann sich nur schwer daraus wieder befreien. So kritisiert der Jurist Prof. Volker Thieler, dass mit dem Betreuungsrecht stärker in die Freiheitsrechte des einzelnen eingegriffen werde als bei Strafgefangenen.

Siehe auch zum Thema Vorsorgevollmacht:  


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