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Tarif Pflegetagegeld 01 blau

Kurz-Info

DIE PFLEGE-TAGEGELD-VERSICHERUNG

Das Pflegetagegeld gehört zur Krankenversicherung und unterliegt anderen Bedingungen wie einer Pflegerenten- oder Unfall-Pflegerentenversicherung. Sie zahlt im Pflegefall aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls. Es gibt oft sehr unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen, sowie Unterschiede in ambulanten und stationären Leistung. In der Regel muss lebenslang die Prämie gezahlt werden, auch wenn kein Pflegefall vorliegt. Eine Beitragsfreiheit im Leistungsfall ab Pflegegrad 2 bieten nur wenige Tarife an. Es sollte unbedingt bei der Auswahl eines Tarifes auf eine persönliche Beratung gesetzt werden, da viele Online-Vergleichsprogramme und Ratings (auch bekannte Testberichte) keine ausreichende Bedingungsbewertung vorsehen.

UV Auto bewusstlosAusschlüsse von
Geistes- und Bewusstseinsstörungen

Eine Vielzahl von Unfällen sind auf Geistes- und Bewusstseinsstörungen zurück zu führen und werden regelmäßig aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das ist ein besonders großer Nachteil. Versicherungsverträge die einen Großteil von Geistes- und Bewusstseinsstörungen ausschließen, sollten nicht abgeschlossen werden. Bei Bestandsverträgen sollte man lieber den Versicherer wechseln, soweit dies möglich ist.

 

Es wäre also zu prüfen ob Gesundheitsschäden z.B. durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen ohne Promillegrenze versichert sind, infolge von Medikamenteneinflüssen, eines epileptischen Anfall, Krampfanfall oder aufgrund von Kreislaufstörungen, eines Schlaganfalls, Herzinfarkt oder andere Herzerkrankungen (z.B. Herzschlag, Herzstillstand, etc.), ungewollten Drogeneinnahmen, durch Müdigkeit bzw. Schläfrigkeit, durch Erschrecken oder Schlafwandeln. In der Vielzahl der unterschiedlichen Geistes- und Bewusstseinsstörungen werden oft nur auszugsweise wenige versichert, z.B. der Herzinfarkt und Schlaganfall. Was viele nicht wissen, das ein Unfall durch ein Herzstillstand auch nicht versichert ist.

UV ICON Alkohol 02

Ausschluss bei Alkohol

Sind alle Unfälle infolge von Trunkenheit mitversichert, also nicht nur beim Lenken eines Fahrzeuges, sondern auch im Alltag (z.B. in der Freizeit, beim Feiern und bei Festveranstsaltungen, als Fußgänger, etc.)? Sind auch alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen beim Lenken von Kraftfahrzeugen mitversichert?  Hinweis: Je nach Tarif besteht eine Mitversicherung von Unfällen aufgrund von Alkoholeinfluß, so sehen einige Versicherer enge Grenzen vor, z.B. nur bis 1,1 %o, 1,4 %o, 1,5%o, 1,6%o, aber es gibt auch Tarife, die keine Promille-Grenze in den Versicherungsbedingungen enthalten.

UV ICON Herzinfarkt

Ausschluss bei Herzinfarkt,
Schlaganfall oder Krampfanfällen

Unfälle aufgrund eines ursächlichen Schlaganfalls, epileptischen Anfall, andere Krampfanfälle oder aufgrund eines Herzinfarkts sind besonders bei älteren oder Basis-Tarifen nicht versichert. Bei den etwas neueren Tarifen sind auszugsweise oft nur Unfälle von Herzinfarkt und Schlaganfall versichert. Das ist jedoch nicht ausreichend, so sind z.B. Unfälle durch einen Herzstillstand/Herzschlag nicht versichert.

UV ICON Kreislaufstörung

Ausschluss bei
Kreislauferkrankungen/-störungen

Unfälle aufgrund von Kreislauferkrankungen oder auch Schwankungen sind sehr oft nicht versichert. Bereits ein Unfall verursacht durch einen Schwindelanfall (Sturz von der Treppe) könnte somit nicht versichert sein, es sei denn dass die Folgen von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen ohne Einschränkungen mitversichert sind. Besonders ältere Personen sind oft von Kreislaufstörungen betroffen, z.B. bei sehr warmen Wetter, oder körperlichen Belastungen im Haushalt (z.B. Fenster putzen; Treppensteigen, oder bei der Gartenarbeit). Es ist also darauf zu achten, das auch Kreislaufstörungen mitversichert sind.

UV ICON Tabletten

Ausschluss bei Medikamenten

Unfälle aufgrund von Medikamenteneinnahmen sind ebenfalls sehr oft nicht versichert. Besonders aufgrund der Selbstmedikation kann es oft zu Konzentrationsschwierigkeiten führen. So haben z.B. Schmerztabletten eine Nebenwirkung von Müdigkeit. Einige Versicherer die keinen Ausschluss vorsehen, haben dennoch oft Einschränkungen in der Klausel, z.B. das nur dann ein Unfall versichert ist, wenn die Medikamente ärztlich verordnet wurden.


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TESTBERICHTE

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