Wenn es um die Einstufung in eine Pflegestufe geht, so steht als Anfang die Frage wo gepflegt werden soll. Laut Präambel des SGB XI gilt folgendes: "Häusliche Pflege hat Vorzug gegenüber der Pflege im Heim."
Für die Einstufung in einer Pflegestufe hängt dies von der pflegebedürftigen Zeit ab. Diese Zeit wird unterteilt in grundpflegerische Tätigkeiten (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Sind die aufgewändeten Zeiten an den Tagen unterschiedlich, so wird ein Mittelwert über die Woche gebildet.
Bei Kindern ist für die Zuordnung zu einer Pflegestufe der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend. Deshalb wird bei Kindern die Pflegebedürftigkeit regelmäßig (meist jährlich) überprüft, um hier auch die Entwicklung des Kindes angemessen berücksichtigen zu können.