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Tarif Pflegetagegeld 01 blau

Kurz-Info

DIE PFLEGE-TAGEGELD-VERSICHERUNG

Das Pflegetagegeld gehört zur Krankenversicherung und unterliegt anderen Bedingungen wie einer Pflegerenten- oder Unfall-Pflegerentenversicherung. Sie zahlt im Pflegefall aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls. Es gibt oft sehr unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen, sowie Unterschiede in ambulanten und stationären Leistung. In der Regel muss lebenslang die Prämie gezahlt werden, auch wenn kein Pflegefall vorliegt. Eine Beitragsfreiheit im Leistungsfall ab Pflegegrad 2 bieten nur wenige Tarife an. Es sollte unbedingt bei der Auswahl eines Tarifes auf eine persönliche Beratung gesetzt werden, da viele Online-Vergleichsprogramme und Ratings (auch bekannte Testberichte) keine ausreichende Bedingungsbewertung vorsehen.

Wenn es um die Einstufung in eine Pflegestufe geht, so steht als Anfang die Frage wo gepflegt werden soll. Laut Präambel des SGB XI gilt folgendes: "Häusliche Pflege hat Vorzug gegenüber der Pflege im Heim."

Für die Einstufung in einer Pflegestufe hängt dies von der pflegebedürftigen Zeit ab. Diese Zeit wird unterteilt in grundpflegerische Tätigkeiten (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Sind die aufgewändeten Zeiten an den Tagen unterschiedlich, so wird ein Mittelwert über die Woche gebildet.


Bei Kindern ist für die Zuordnung zu einer Pflegestufe der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend. Deshalb wird bei Kindern die Pflegebedürftigkeit regelmäßig (meist jährlich) überprüft, um hier auch die Entwicklung des Kindes angemessen berücksichtigen zu können.


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